„Lebenslängliches Lernen!“

Unser innerbetriebliches Weiterbildungsmodell:

Tägliche Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen für den jeweiligen Arbeitsbereich. Damit unsere Kunden jederzeit fachkundige Ansprechpartner an ihrer Seite haben.

Wir fühlen uns „ausgezeichnet“ und würden uns freuen, auch Sie in allen Fragen zu Versicherungen und Vermögen beraten zu können!

(Prämien-) Sparen durch Versicherungscheck?

Wie das geht? Nach nur 3 Minuten Lesezeit, und unserem Engagement für Sie!

(lon) Heutzutage sind die guten Nachrichten im eigenen Postfach selten geworden.
Auch nicht der Klimabonus wird hier sich nicht alle Teuerungen ausgleichen können.
Strom, Gas, Fernwärme, Lebensmittel und viele andere Dinge des „täglichen Lebens“ unterliegen einer erheblichen Kostensteigerung.
Man erwartet im Postkasten kaum noch Positives, die Aktionsblätter der Supermärkte werden wie Frau Holles Bettwäsche geschüttelt, um die Rabattaufkleber ja nicht mit der Werbung zu entsorgen.
Nur zu verständlich sind alle Versuche, doch irgendwie bei den notwendigsten Dingen Geld einsparen zu können, da hinterfragt man auch nicht das lustige Wacheln mit dem Buntpapier des Handels.

Es gibt aber weitere, sinnvolle und einfache Wege, Kosten schnell zu sparen:

Wann haben Sie beispielsweise das letzte Mal die Inhalte und Deckungen Ihrer Haushalt- und/oder Eigenheimversicherung auf Aktualität durch einen unabhängigen Makler prüfen lassen?

Viele Besitzer solcher Polizzen können hiervon profitieren und schnell bares Geld sparen:

Auf den ersten Blick verteuern sich die Versicherung lediglich jedes Jahr. Durch Inflation und den sog. Baukostenindex können sich derzeit Preissteigerungen bis zu 15%(!) im Jahr bewegen.

Warum dies so ist, und wie man hierbei möglicherweise sparen kann, zeigt folgende Erklärung:

Mit einer Wert- oder Indexanpassung sind die meisten Versicherungspolizzen ausgestattet. Diese erhöht jährlich neben den Prämien gleichzeitig auch die Versicherungssumme (wichtig u.a. wegen der sog. Neuwertversicherung).
Im Hinblick auf Geldentwertung oder Kostensteigerungen ist das also für Versicherte wesentlich. Das Ausmaß der Erhöhung richtet sich dabei nach den Indizes der verschiedenen Versicherungssparten. Üblicherweise ist bei Versicherungsabschluss die Indexanpassung inkludiert.

Besonders bei langfristigen Verträgen ist diese Anpassung wichtig. Haben Sie beispielsweise vor 20 Jahren eine Sachversicherung abgeschlossen, kann es bei einem heute auftretenden Schadensfall zur Unterversicherung kommen, wurde keine Indexanpassung durchgeführt. Der Grund: Einerseits hatte damals dieselbe Geldsumme einen größeren Wert und andererseits stiegen zum Beispiel im Segment Baukosten die Preise.

Eine Überprüfung der diesbezüglich gestiegenen Versicherungssummen (weil jahrelang indexiert) lohnt sich allemal, denn es kann neben einer Unterversicherung ebenso zu einer Überversicherung kommen (Überversicherung = zu hohe Prämie). Dies geschieht, wenn der Prozentsatz der Erhöhung über der Inflationsrate liegt.

Ebenso im Hinblick auf gewährte Rabatte: Diese werden versteckt, aber stetig reduziert. Denn die Indexanpassung erfolgt ohne Rabatte, also Brutto für Netto. Alle fünf bis zehn Jahren sollten Sie deshalb einmal bei Ihrem Betreuer nachfragen, ob Ihre Verträge noch Zeit- bzw. marktkonform sind.
Denn: Die Versicherungssummen und die -prämien kann der Versicherer nur dann und ab diesem Zeitpunkt richtigstellen, wenn ihm die korrekten Daten vorliegen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Die Vorteile des medico-aegidi Versicherungscheck:

Ob Privat, Gewerbe, Freiberufler oder Industrie: Wir sichten Ihre Unterlagen – Ihnen bleibt’s erspart:

Wir sind ungebundene Versicherungsmakler, die Ihre Situation einschätzen. Wir haben den bestmöglichen Marktüberblick, denn wir kooperieren mit den größten Versicherungen des Landes und kennen deren Tarife genau. Deshalb sind wir Ihre Zweite Meinung, die zweite Instanz, auf deren Urteil Sie etwas geben können – um danach eine fundierte Entscheidung zu treffen, wie es weitergehen soll.

Sparen Sie mit unserem Rat! Kostenlos! Versprochen.

Hurra, wir produzieren unseren Strom selbst!

lon Endlich ist sie montiert und betriebsbereit: Die wertvolle, eigene, Photovoltaikanlage.

Unerschöpfliche, emissionsfreie, kostenlose Energie wird gewonnen, sorgt für eine (teilwiese) autarke Versorgung und speist sogar noch weitere Energie ins Netz ein.
Stark gestiegene Investitionskosten und unglaublich lange Wartezeiten sind allesamt (fast) vergessen. Das Ergebnis zählt!

Das diese Anlage aber wartungsintensiv und teilweise ungeschützt Wetter und Fauna ausgesetzt ist, wird dabei leider oftmals vergessen:

Blitzeinschlag, Elementarrisiken wie Sturm, Hagel, Kabelbrand, Marderverbiss, Bedienungsfehler und sogar Diebstahl, bedrohen die Anlage und können Ertragsausfälle und/oder einen Totalschaden zur Folge haben.

Glücklich ist der, der auch für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat:

Diese wird als Baustein der Gebäudebündel-/Eigenheimversicherung, oder aber als sog. „Stand-alone“ Versicherung angeboten, die zumeist mehr Möglichkeiten zur Absicherung anbietet. Auf jeden Fall ist eine Miteinschluss erforderlich, denn eine nachträgliche Montage erhöht auch die Versicherungssumme dieser Eigenheimversicherung und muss deswegen auf jeden Fall im Vertrag nachgemeldet und berücksichtigt werden:
Besprechen Sie mit einem unabhängigen Makler die aktuelle Situation. Bestenfalls vor der Anlieferung der Bauteile, spätestens aber nach deren Installation.

Mit einem unabhängigen Makler deswegen, da dieser das Kleingedruckte der Bedingungen kennt, und i.d.R. auf alle Anbieter des Marktes zurückgreifen kann:

Sideletter, also Sondertextierungen oder Zusatzklauseln des Maklers, ändern zudem oft die Bedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Denn die Bedingungen werden seitens des Versicherers gestaltet und führen des Öfteren zu Differenzen im Bereich Leistung und Leistungshöhe. Es liegt in der Natur der Sache, dass jener Teil, der Leistung zu liefern hat, das Glas halb leer, und jener Teil, der Leistung erhalten soll, das Glas als halb voll ansieht.

Sprechen Sie mit uns, wir freuen uns auf Sie!

Terminvereinbarung / Kontakt auf unserer Webseite: www.medico-aegidi.com

Realitätsverweigerung oder das Truthahnprinzip

lon/Haben wir bisher aktuelle Themen aus dem privaten und betrieblichen Leben in diesem Blog aufgegriffen, um finanzielle und körperliche Risiken zu identifizieren und in weiterer Folge systematisch nach Bedrohung einzuordnen, sowie mögliche Lösungen des Versicherungsmarktes hierfür transparent aufzuzeigen, so handelt es sich heute um existenziell bedrohliche Risiken, welche gerade nicht durch Versicherungen gedeckt werden können:

Blackout oder Gas-/Energiestopp.

Im Fall einer dieser Krisen-Szenarien kann aus gutem Grunde niemand mit der Hilfe von Versicherungen rechnen.

Warum ist dies so? Die Begründungen liegen auf den ersten Blick nicht direkt auf der Hand, aber es dürfte klar sein, dass etwaige Schäden bedingungsgemäß nur dann gedeckt sind, wenn sie wiederum die Folge eines versicherten Ereignisses sind  – also etwa eines Unfalls oder eines Einbruchs.
Die Kosten eines solchen Schadens wären außerdem für keine Versicherung tragbar und würde als direkte Folge die Insolvenz der Gesellschaft nach sich ziehen. So ist also jeder selbst gefordert, frei nach dem Prinzip des Schadenrechtes: Hier gilt nämlich der Grundsatz:

Jeder hat seinen Schaden selbst zu tragen.

Schäden stellen also für Betroffene – rechtlich gesehen – einen Zufall dar und „Zufall trifft (nach §1311 ABGB) denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet”.

Wie sich der aufmerksame Leser unserer Blogartikel bereits denken kann, wird trotzdem auch heute – gewissermaßen als „Best-Advice“ für das eigene Handeln – ein Rat zur Reduzierung der möglichen und fatalen Folgen/Schäden eines solchen Ereignisses gegeben:

Wir verzichten dabei auf Listen, was und wie vorzubereiten ist, dies findet man auf vielen Seiten im Netz, in allen Medien und sogar auf Werbeprospekten verschiedenster Anbieter.

Unser heutiger„Best-Advice“ für die Risikogemeinschaft:

Handeln, tun, machen, vorbereitet sein.

Es ist in der aktuellen Diskussion zu beobachten, dass sich zwar viele Menschen der drohenden Gefahren immer bewusster werden, die z.B. von einem Blackout ausgehen würden, man versucht sich allerdings oft einzureden, dass „es weiterhin gut gehen wird“:

Der „Truthahnillusion“ (Risikointelligenz) folgt also nun das „Vogel-Strauß“ Prinzip.

Wer ein Wenig neugierig geworden ist, was sich hinter den Begriffen verbirgt, sei dazu aufgerufen sich die Erklärung(en) einmal genauer anzusehen.

Und wer dann hierdurch weiterhin angeregt wurde, sein Risiko selber als handelndes Wesen zu reduzieren, der beschäftigt sich aktiv mit diesem Themen und sorgt gezielt (falls noch nicht geschehen), für eine solche immer wahrscheinlicher werdende Situation vor.

Es sollte sich jede und jeder Einzelne von uns mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen befassen.

„Wir bestimmen zwar nicht, woher der Wind weht, aber wir können die Segel richtig setzen.“
(Thomas S. Monson)

Nur dann sind Ihre Familie und Sie einigermaßen gut vorbereitet und geschützt.

Photcredit: Image by ASHISH SHARMA via pexels.com

Tetris Versicherungsberatung. Nur bei Ihrem unabhängigem Versicherungsmakler.

(lon) Wer kennt ihn nicht, den Tetris-Computerspiel-Klassiker aus den 80er Jahren? So hat vermutlich – fast jeder von uns – einzeln vom oberen Rand des rechteckigen Spielfelds herunterfallende Tetrominos in 90-Grad-Schritten gedreht und von der Mitte nach rechts oder links verschoben, sodass sie am unteren Rand horizontale, möglichst lückenlose Reihen bilden?

Zur Zielerreichung müssen dabei die Steine mit Ihren unterschiedlichen Ausbuchtungen ineinandergreifen. Hierdurch wird an der Basis eine durchgehender Wall gebildet , der sich bestenfalls immer wieder- weil passgenau – selbst tilgt bzw. abbaut.

Es gehört also Übung und Erfahrung dazu, diese Logik zu verstehen und erfolgreich anzuwenden:

Allerdings steigert sich mit fortschreitender Zeit auch die notwendige Geschicklichkeit um zu verhindern, dass es zu einer Kettenreaktion nicht passender Tetrominos kommt und die Steine nicht mehr abgebaut werden können. Das Spiel ist damit schnell vorbei.

Risiko und Lösungen

Die Tetris-Beratungs-Strategie

Was hat nun die Tetris-Strategie mit Versicherungsberatung gemein? Nun, auf den ersten Blick nicht viel.
Auf den zweiten allerdings stellt man folgendes fest:

Nehmen wir einmal an, die verschiedenen Steine seien persönliche Risiken  und Versicherungslösungen. Viele Unterschiede der Risiken und Lösungen (Farbe, Form, Größe) nehmen wir selbstverständlich wahr, in der Realität sind dies unterschiedlich bekannte Risiken, wie Haushalt-, Berufsunfähigkeit- und KFZ-Risiken, andere bleiben möglicherweise unentdeckt. Demgegenüber Versicherungen mit unterschiedlichen Bedingungen, Deckungen und Prämien und sonstigem „Kleingedrucktem“.

Der einzelne „Spieler“ kann diese autarken Bausteine versuchen einzeln ineinander zu „verweben“, indem Versicherungen direkt für vermeintliche selbst erkannte Risiken mit den neuen Informationsmöglichkeiten (z.B. über Suchplattformen) abgeschlossen werden.

Und hier kommt die Beratung eines unabhängigen Maklers ins Spiel:

Der unabhängige Versicherungsmakler

Er weiß aus seiner Erfahrung, welche Risiken existenziell bedeutsam und versicherbar sind. Bei den heutigen Produkten kann kaum jemand der sich nicht beruflich damit auseinander setzt, einen allumfassenden Überblick über Lösungs- und Produktangebote des Marktes haben. Zu unterschiedlich sind Angebote und Leistungen für die Risikovorsorge, den Schutz des Eigentums oder den Möglichkeiten eines nachhaltigen Kapitalaufbaus und/oder einer Altersvorsorge.

Ihr unabhängiger Makler analysiert Ihr Risiko durch Feststellung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse und sondiert (im Gegensatz zu den Agenten nur einer Versicherungsgesellschaft) den gesamten einheimischen Markt an Anbietern und Produkten, die dieses Risiko absichern.

Am Abschluss der Analyse wird dann der Makler den sog. „Best-Advice“, d.h. das beste Produkt zu Absicherung anbieten.

Die Analyse von allen bereits vorliegenden Versicherungen, Investment- und Vorsorgeformen sowie den persönlichen und familiären Verhältnisse kostet Zeit. Nach dieser Basisarbeit aber bemerken Sie als Kunde schnell den Wert, dass der Makler Zusammenhänge, Versorgungslücken und Fehlentwicklungen erkennt. Auf dieser Basis dann gemeinsam Lösung nach Prioritäten zu sortieren und zu suchen, erhöht das gegenseitige Vertrauen zwischen Makler und Kunde.

Ihre Vorteile

Der Makler ist per Gesetz als Bundesgenosse auf Ihrer Seite. Er sucht und erkennt früh die Risiken („Spielsteine des persönlichen Lebens“), und spielt Ihnen die passenden Lösungen in Form von Versicherungen („Spielsteine der persönlichen Risikoabsicherung“) zu.

Somit haben Sie einen erfahrenen Partner an der Seite, der zwar Risiken nicht komplett ausschließen kann, der aber dafür sorgt, dass im Fall des Falles realisierte Risiken und Schadenfälle nicht mehr existentiell bedrohend auswirken, sondern maximal möglich abgefedert werden. Die Spielsteine „Risiko“ und „Absicherung“ passen also bestmöglich zusammen.

Allerdings: Der große Unterschied zwischen dem Spiel Tetris und Ihren persönlichen Risiken ist Fiktion und Realität. Das Computerspiel beenden Sie, wann immer Ihnen danach ist.
Der Schaden aber tritt plötzlich und ungewollt ein, und kann nicht durch Knopfdruck beendet werden.

Allerdings sind Sie durch ein individuell passendes, und durch erfahrene Spezialisten aktiv betreutes Versicherungsportfolio, immer auf der sichereren Seite.

Was können Sie nun tun? => Sprechen Sie mit uns.

Wir analysieren und versichern das.

Für Sie. Ihre Familie. Ihren Betrieb.

Versicherungsschutz für privat aufgenommene Kriegsflüchtlinge. Hilfestellung für Hilfestellende.

(lon) Sie haben (in Österreich) privat Kriegsflüchtlinge temporär aufgenommen, um Ihnen Schutz und ein lebenswertes Zuhause bieten zu können? Oder ist es bisher erst eine Idee, die sich in Zukunft realisieren wird?

Vielleicht stellen Sie sich ja dann auch Fragen zum Versicherungsschutz der Flüchtlinge selbst, Ihrer Unterkünfte/KFZ, egal ob Haus, Wohnung oder das umgewidmete Büro/Lager?

Man darf aufgrund der extrem schwierigen Gesamtsituation zumindest berechtigte Zweifel daran hegen, dass bisher in der Ukraine abgeschlossene Versicherungen durch die Geflüchteten selbst, mangels Betriebes der Versicherungsunternehmen und/oder mangels Zahlungen der Versicherungsprämien durch die Versicherten, für Schäden in diesen schwierigen Zeiten aufkommen werden.

Deshalb haben wir im Folgenden für Sie einen hilfreichen Wegweiser erstellt, der zwar nicht alle Fragen beantworten kann, aber viele lösungsorientierte Vorgehensweisen vorstellt.
Dabei sollte auch Ihr unabhängiger Makler bei der Unterstützung eine wesentliche Rolle spielen:

Eigenheim / Haushaltversicherung:

Grundsätzlich kommt die Haushalt- /Eigenheimversicherung für Schäden auf, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstehen.

Wenn es sich um ein versichertes Schadenereignis handelt, dann wird der Versicherer leisten. Es kann in bestimmten Fällen jedoch zu einem Regress beim Verursacher kommen.
Beispiel: Wenn also der Hilfesuchende (und dort temporär lebende Flüchtling) ein Feuer im Haus verursacht, wird die Versicherung bedingungsgemäß für den Schaden aufkommen, allerdings kann Sie beim Schadensverursacher unter Umständen regressieren.

Fragen Sie bei Interesse und zur Klärung von weiteren Details bitte über Ihren unabhängigen Versicherungsmakler beim Versicherungsunternehmen an.

Haftpflichtversicherung:

Geflüchtete können sich in Österreich privat haftpflichtversichern – es gibt darüber hinaus Versicherer, die Flüchtende kostenfrei in bestehende Versicherungen ihrer Gastgeber miteinschließen. Bitte beachten Sie hierzu die an den Versicherer zu übermittelnden Informationen über versicherte Person, Ort und Dauer des Aufenthaltes.

Zu beachten sind dabei die Bedingungen für sog. „Tätigkeitsschäden“:

Die private Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Schäden auf, die eine der versicherten Personen (mit Verschulden) einem Dritten verursacht hat.

Die Deckung der Versicherung ist in einigen Varianten jedoch auf Schäden begrenzt, die völlig unabsichtlich, sozusagen „aus purem Pech“ entstehen. Damit sind Schäden im Zuge der Benützung von Gegenständen (sogenannte Tätigkeitsschäden ) von der Versicherung ausgenommen.
Ein Beispiel: Sie stoßen unabsichtlich (sozusagen im Vorbeigehen) das Fahrrad eines Freundes um – dieser Fall wäre versichert. Sie fahren eine kleine Runde mit dem Fahrrad dieses Freundes, dabei fällt es um – dieser Fall wäre nicht versichert.

Allerdings bieten die meisten Versicherer die Möglichkeit, solche Tätigkeitsschäden optional mitzuversichern. Damit ist man umfangreicher geschützt und erspart sich lange Diskussionen im Versicherungsfall.
Zu beachten ist allerdings, dass Schäden untereinander mitversicherten (also im selben Vertrag versicherten) Personen ausgeschlossen sind. Das heißt, wenn der Flüchtling in der von ihm bewohnten Wohnung bzw. am Fahrrad des Wohnungsinhabers einen Schaden anrichtet, dann ist dieser im Rahmen der Privathaftpflicht nie versichert.

Fragen Sie bei Interesse bitte auch hier Ihren unabhängigen Versicherungsmakler.

Wie sieht es mit der Versicherung eines umgewidmeten Lagers/Büros aus?

Grundsätzlich sind Büros und Lagerflächen nicht für dauerhaftes Wohnen und Schlafen genehmigt, errichtet und geeignet. Man spricht hier von einer Widmungsänderung.
Entscheidend ist, dass Geflüchtete in Ihren Räumen sicher untergebracht sind. Werden Büro- und Lagerflächen zu Wohnzwecken genutzt, müssen Fluchtwege ebenso gewährleistet sein wie der Brandschutz.
Zum Schutz der Menschen fordern Versicherer das auch ein. Informieren Sie sich daher bei den örtlichen Behörden, was bei der Umnutzung von Gebäuden oder Räumen bautechnisch zu beachten ist und setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer, am besten wiederum über Ihren Makler, in Verbindung.

KFZ-Versicherung (Verleih an Geflüchtete)

Grundsätzlich ist die KFZ-Haftpflichtversicherung immer an das versicherte Risiko (hier das im Vertrag versicherte KFZ) gebunden. Also ist der Betrieb des KFZ – unabhängig vom Status des Fahrers – versichert.

Hierzu gelten allerdings die üblichen Obliegenheiten des Lenkers:
Dies sind z.B.: Zweck des Betriebes des KFZ, Berechtigung zum Führen dieses KFZ, keine Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, etc.

Des weiteren müssen Sie ggf. vorher ihre Kfz-Versicherung informieren. Rund 75% der Autofahrer haben bei der Versicherung angegeben, dass nur sie selbst und die/der Partner das Auto fahren werden.
Wenn jetzt auch weitere Personen das Auto nutzen dürfen, muss das also u.U. der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Geflüchtete jünger oder älter sind als die bisher bei der Versicherung angegebenen Fahrer. Sollten Sie den Versicherer nicht hierüber informieren, kann dies eine Auswirkung/Einschränkung auf die Versicherungsdeckung in der Kfz-Kasko oder Kfz-Haftpflicht haben, und/oder der Versicherer kann ggf. eine Vertragspönale verlangen.

Ziehen Sie auch für diese Meldung Ihren unabhängigen Makler zu Rate/in die Pflicht!

Unfallbeteiligung mit unversicherten Fahrzeugen aus der Ukraine?

Aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine sind vermehrt auch unversicherte Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen in Österreich unterwegs (ohne gültige Grüne Karte und ohne Grenzversicherung). Damit diese nicht (deswegen) an der Weiterfahrt gehindert werden und um die Lenker/Halter zu entlasten, hat der VVO die Haftung nach § 62 KFG erklärt“, teilte der Versicherungsverband auf Nachfrage einer Tageszeitung mit. Dies sei schon aus humanitären Gründen eine Notwendigkeit.

Hervorzuheben bleibt dabei das genannte Datum der vorerst mit 30.06.2022 befristeten Haftungsübernahme (für Ausländerschadenfälle in Österreich) des VVO.

Haftpflicht & Unfallversicherung bei der Ausübung von „Ehrenamtlichen Tätigkeiten“:

Die Frage nach Versicherungsschutz während einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollte vor Ort mit der Organisation, für die Sie tätig sind geklärt werden.

Denn: Engagieren sich Ehrenamtliche im Auftrag von staatlichen Organisationen genießen sie den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt zum Beispiel für Helfer in den Flüchtlingsunterkünften oder auch für Ehrenamtliche, die im Auftrag den Flüchtlingen bei Behördengängen helfen. Hier ist immer die Tätigkeit im Einsatz selbst versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz- und Wohnort, jedoch nicht der private Abstecher, etwa zum Einkaufen.

Bei ehrenamtlichen Vereinen und Organisationen sieht es etwas anders aus:
Welche gemeinnützigen Organisationen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen sind, kann variieren, deshalb sollten ehrenamtliche Helfer auch immer den Unfallversicherungsschutz über ihre Organisation klären.

Wir hoffen, dass diese Zusammenfassung für Sie hilfreich ist und sind uns sicher, dass Sie ihr unabhängiger Makler diesbezüglich unterstützt.

Falls dies nicht der Fall ist, oder Sie noch keinen unabhängigen Makler zur Vertretung Ihrer Versicherungsinteressen haben, können Sie sich diesbezüglich gerne unverbindlich und kostenlos an uns wenden. Das Team von medico-aegidi freut sich auf alle Anfragen und unterstützt sie gerne!

Ich sehe nichts, was du nicht siehst…

(lo) Wenn Kleinkinder verstecken spielen, ist klar: Wer sich die Augen zuhält, wird unsichtbar.
Logisch, denn „wenn ich dich nicht sehe, kannst du mich auch nicht sehen.“
Kleinkinder haben eindeutig eine andere Vorstellung von Sehen und Gesehen werden als Erwachsene.

Dieses Bild eignet sich hervorragend, um die momentane Situation der Cyber-versicherungstechnischen Lage von vielen gewerblichen Unternehmen oder Ordinationen (aller ärztlichen Fachrichtungen) zu beschreiben:

Natürlich nehmen wir jeden Tag wiederkehrende Schlagwörter wahr, die in uns – mehr oder weniger,  positive wie negative – Gefühle wecken können.

Der Mensch neigt dann oftmals in unterschiedlichster Art und Weise dazu, sich ein eigenes Berechtigungssystem zu schaffen, um die drohenden Belastungen zumindest teilweise in Vergessenheit geraten zu lassen.

Wenn Kinder Angst haben, halten sie sich die Hände vor Augen um sich durch vermeintliche Unsichtbarkeit der Gefahr zu entziehen.

Bei unseren Gesprächen mit den Verantwortlichen von Unternehmen jeder Größenordnung, besonders aber den EPUs und KMUs wird deutlich, dass diese Art von Verdrängung auch in der Geschäftsführung wieder zu finden ist:

Bei der Frage nach der Absicherung der IT bzw. der internen und externen Kommunikation oder bei der Anwendung von Zahlungsmitteln durch eine sog. Cyberversicherung, nehmen wir sinnbildlich die aus der Kindheit bekannte Geste vom Zuhalten der Augen wieder wahr: Augen zu und irgendwie durch!

Eine (fast unendliche) Argumentationskette folgt wasserfallartig:

  Ich habe eine Firewall    Mein WLAN ist verschlüsselt  Meine IT Firma regelt das dann
 Wir surfen nur auf seriösen Seiten    Beim Apple passiert sowas nicht  Von mir aus kann jeder meine Daten sehen
  Unsere Passwörter sind sicher    Ich sage nur: Virenscanner      Ich erkenne Spam-Mails immer sofort

Abgesehen davon, dass die beauftragte IT-Firma keine Strafen oder aus Cyberschäden resultierende Kosten für den Auftraggeber zahlen wird, sind sich Verantwortliche nicht genügend bewusst, dass die Schäden im Bereich der Cyberversicherung bereits jetzt in Anzahl und in der durchschnittlichen Schadenhöhe alle anderen bekannten und existenzbedrohenden Risiken wie Sachschäen durch Einbruch, Brand, o.ä. um ein Vielfaches überholt haben:

Was kann wirklich passieren? Guter Rat ist dann teuer, wenn die

  • IT-Infrastruktur aufgrund von Hackerangriffen steht, die Programme ersetzt werden müssen,
  • Geschäftsgeheimnisse ausgespäht,
  • Kunden oder Patientendaten in Geiselhaft genommen werden,
  • der Datenschutz der Kunden und Patientendaten hierdurch schwer verletzt wurde,
  • Erpressung und Datenverluste durch Ransomware trotz Firewall nicht verhindert werden konnten?

Zusammengefasst trifft es die kleinen und mittleren Betriebe am schwersten.

Der einfache Grund:

Während Großunternehmen eigene IT-Abteilungen und umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen vorhalten, sind KMUs in diesem Bereich oft nicht ausreichend auf Cyber-Angriffe vorbereitet und unterschätzen vielfach die Bedrohung für den eigenen Betrieb. Häufig fehlen Zeit oder Ressourcen, um sich im nötigen Umfang abzusichern. Dabei ist ein effektiver Schutz durch eine Cyber-Versicherung gerade für kleinere Unternehmen von hoher Bedeutung, da ein erfolgreicher Cyber-Angriff gravierende Schäden verursachen und in einigen Fällen sogar die Existenz bedrohen kann.

Unsere Berater bieten Ihnen gerne an, auch auf diesem Gebiet einen kostenlosen Wünsche- und Bedürfnistest durchzuführen und ihr Unternehmen mit einer genau passenden , weil auf Ihr Risiko zugeschnittenen, Cyberversicherung abzusichern.

Aus diesem Grunde vermitteln wir nicht nur Cyber-Produkte nur eines Versicherers von der Stange, sondern arbeiten mit allen seriösen Anbietern des Versicherungsmarktes zusammen. Wir kreieren mit diesen also den passenden, benötigten Schutz.

Sehen auch Sie der realen Gefahr ins Auge, bleiben Sie handlungsfähig!
Nur so werden Sie auf Dauer in der Lage sein , das Risiko bestmöglich einzugrenzen und dessen Folgen abzusichern.

Ein brennendes Haus kann man eben nicht mehr versichern!

Übrigens: Die Kosten hierfür sind im Vergleich zum Nutzen, ebenso überschaubar wie die Anzahl der Unternehmen, die in naher Zukunft kein Ziel für solche Angriffe sein werden.

Sprechen Sie mit unseren Experten, wir freuen uns auf Sie!

Ethisches Dilemma als Folge der Pandemie oder:

Verlust des Versicherungsschutzes als Sanktionsmechanismus für Impfverweigerer?

Einleitend zu diesem Kurzversuch der Diskussion über die (teilweise) Abkehr vom Solidarprinzip soll angemerkt werden, dass viele Bereiche der Moral bestreitbar sind, keiner den sog. „moral highground“ für sich allein in Anspruch nehmen sollte und andere gegensätzliche bzw. abweichende Positionen von der eigenen Meinung durchaus ihre Berechtigung haben, weil sie ebenfalls auf guten Gründen bzw. Fakten basieren.

Ich möchte hier keine Wertung der „Impfverweigerer“ per se vornehmen, es wird allerdings nicht zu vermeiden sein, mutmaßliche Folgen dieser Position anzuführen, da diese die Basis für die Fragestellung bilden.

Es soll hier also im Schwerpunkt die Frage gestellt werden, ob und wann der Verlust (durch Entzug) des eigenen Versicherungsschutzes sich als Teil eines politischen Instrumentenkastens zur Eindämmung der Pandemie eignet, bzw. wie dies dann aus ethischer Sicht zu bewerten ist.

An ordnungsrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Bekämpfung der Pandemie haben wir uns bereits im Alltag – mehr oder weniger – gewöhnt. Die Stimmen gegen diese Verordnungen werden immer lauter und in ihrer Anzahl höher.
Die Impfpflicht soll bereits im ersten Quartal des nächsten Jahres in Österreich beschlossen und zeitnah umgesetzt werden.

Was aber, wenn sich einige (nicht aus gesundheitlichen Gründen) dieser Impfpflicht nicht unterwerfen wollen, und diese verweigern?

Die Vorstellung der Sanktionen ist lang: Von Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes bis zum Verlust des Versicherungsschutzes ist alles denkbar.

Auf letzteres möchte ich nun genauer eingehen:

Der Verlust des Versicherungsschutzes als Sanktionsmechanismus für Impfverweigerer.
Ist dies überhaupt denkbar, angemessen und durchsetzbar?

Um auf diese Fragestellung erste Antworten zu erhalten, muss als erstes wohl genau definiert werden, um welche Art von Versicherungsschutz es sich in dieser Diskussion handelt.

Versicherungsschutz der auf den (für jeden) verpflichtenden und geltenden Sozialgesetzen beruht,

oder

Versicherungsschutz der privat und von beiden Vertragsparteien freiwillig abgeschlossen wurde?

Die Versichertengemeinschaft: Einer für alle, alle für einen:

Alle Versicherungen, ob privat oder nicht, haben einen Grundgedanken: Genau definierte Gefahren werden auf eine möglichst große Gemeinschaft aufgeteilt (siehe auch das Gesetz der großen Zahl).

So bewahrt man den Einzelnen im Schadensfall vor schwerwiegenden, möglicherweise existentiell bedrohenden, finanziellen Auswirkungen.
Die Gemeinschaft aller Versicherten trägt den Schaden. Durch die Prämien ihrer Mitglieder ist diese Gemeinschaft wirtschaftlich stark genug, um auch große Schäden zu ersetzen. Die große Gemeinschaft trägt also dazu bei, dass die Prämien „klein“ bleiben.

Widmen wir uns zunächst dem Ruf nach dem (teilweisen) Versagen des Krankenversicherungsschutzes der gesetzlichen Sozialversicherung:

Kann dieser überhaupt als Anreizinstrument in Frage kommen?

Entspricht dies überhaupt der Bundesverfassung der Republik Österreich?

Aktueller Auszug aus der Webseite des Sozialministeriums:

Nahezu die gesamte österreichische Wohnbevölkerung (99,9 Prozent) ist von der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherten und deren mitversicherten Angehörigen umfassenden Schutz im Krankheitsfall.

Die Krankenbehandlung muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausreichend und zweckmäßig sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Der gesetzliche Anspruch auf Leistungen umfasst – unabhängig von der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages – den Anspruch auf Sachleistungen bei Vertragsärztinnen und -ärzten in eigenen Einrichtungen der Versicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen (Spitälern) für die im konkreten Fall medizinisch erforderlichen Leistungen. Alle Versicherten und Anspruchsberechtigten haben denselben Anspruch.

Die Leistungserbringung erfolgt Großteils ohne zusätzliche Kostenbelastung der Versicherten, doch bei einigen Versichertengruppen bestehen Kostenbeteiligungen („Selbstbehalte“) für die Versicherten.

Das Krankenversicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Das bedeutet, dass auch Risikogruppen den Schutz der Krankenversicherung genießen. Besonders dann, wenn die für sie aufgewendeten Kosten über dem Durchschnitt liegen.

Der EuGH hat in einer Grundsatzentscheidung aus diesem Jahr 2012 Versicherungsunternehmen aufgefordert, einheitliche Tarife für Männer und Frauen einzuführen. Vor diesem Hintergrund würde eine Differenzierung z.B. in Geimpfte und Ungeimpfte dieses Urteil unterlaufen. Zumal sich die Frage stellt, welche Gruppen dann zukünftig ebenfalls mit höheren Beiträgen belegt werden sollen. Raucher? Risikosportler? Menschen mit zu wenig Bewegung, mit falscher Ernährung, mit falschem Body Mass Index? Wie will man die objektive Grenze ziehen?

Alles Fragen, die einer solchen Unterscheidung entgegenstehen.

Aus o.g. Gründen halte ich das gänzliche Versagen des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur für unmöglich und verfassungswidrig, sondern auch als kein probates Mittel, um den Druck auf die sog. Impfgegner zu erhöhen. Auch möglichen Selbstbehalten einer dann neu zu konzipierenden Versichertengruppe der „Ungeimpften“ stehe ich moralisch mehr als skeptisch gegenüber.

Dies sind allerdings zumeist verfassungsrechtliche Bedenken. Moralisch fällt die wesentliche Begründung anders aus.

Insbesondere das Argument der kolportierten höheren Ansteckungsgefahr, die immer wieder ins Spiel gebracht wird, greift derzeit (noch) ins Leere:

Solange wir durch Impfungen noch keine „sterilisierende Immunität“ erreichen, d.h. auch Geimpfte können weiterhin andere anstecken, gibt es gegenüber den Ungeimpften keinen gültigen Vorwurf der vorsätzlichen Verletzung der Unversehrtheit von geimpften Mitmenschen.
Wenn wir diese allerdings durch Weiterentwicklung der Impfstoffe o.ä. erreichen, wird die Diskussion und Beurteilung hierüber – richtigerweise – wieder neu entfacht werden müssen.

Kommen wir zur zweiten Fragestellung:

Verlust von Versicherungsschutz der privat und somit freiwillig abgeschlossen wurde?

Auch hier gilt das Prinzip: Pacta sunt servanda.

Pacta sunt servanda ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts.
Verträge, die im Privatrecht getreu dem Grundsatz Angebot und konkludente Annahme abgeschlossen wurden, sind also demnach einzuhalten.

Das gesamte Vertragsrecht geht davon aus, dass ein Vertrag (wie etwa ein privater Versicherungsvertrag) durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Diese Willenserklärungen heißen Angebot (der rechtlich als „Antrag“ bezeichnet) und (konkludente) Annahme.

Eine einfache Abkehr von gültigen Bedingungen aufrechter Versicherungsverträge ist also kaum möglich.

Achtung:
Eine dauerhafte Risikoerhöhung kann auch bei aufrechten Verträgen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!

Klar ist hierbei, dass es wohl eher die biometrischen Risiken betrifft, die durch Nichtimpfung erhöht werden:
So kann sich der Zeitraum einer Arbeitsunfähigkeit durch einen intensiven Verlauf von Covid, sowie durch die möglichen Langzeitfolgen erheblich verlängern. Damit einhergehend auch die Schadenshöhe der vertraglichen vereinbarten Folgen einer Betriebsunterbrechung oder gar der Eintritt einer Berufsunfähigkeit einstellen.

Auch eine Schädigung einer anderen Person könnte – im Falle einer Gefahrerhöhung – (aber wieder erst mit dem Erreichen einer „sterilisierenden Impfimmunität“, siehe oben) die Haftpflichtversicherung aktivieren. Eine Abwehrdeckung des Vorwurfs der Ansteckung wäre jedenfalls jetzt bereits theoretisch denkbar.

So obliegt es nun den privatrechtlich versicherten Personen, die sich nicht impfen lassen können, oder wollen, den Versicherer unbedingt über diesen Umstand zu informieren, da es sonst tatsächlich zu Leistungskürzungen, Leistungsfreiheit oder Vertragsauflösung kommen könnte.

Besonderer Beachtung unterliegen natürlich auch Berufe, die hoheitsrechtlich verpflichtet sind, bestimmte Bedingungen (wie Impfung o.ä.) einzuhalten.

Pro futuro werden Versicherungen am privaten Versicherungsmarkt die Risikoeinschätzung der betroffenen Sparten differenzieren, indem Sie ihre Fragebögen für die Angebote um die Punkte Vorerkrankungen durch Covid bzw. den aktuellen Impfstatus sicherlich erweitern, um in weiterer Folge die Annahme des Risikos besser beurteilen zu können.

Moralisch ist an dieser Vorgehensweise kaum etwas zu kritisieren, da es sich hier um geschäftspolitische Entscheidungen der Privatwirtschaft handelt. Und es gilt hier eine sog. Negativ-Selektion, die die Privatversichertengemeinschaft und Ihre Verträge sowie gleichzeitig deren planbare Prämienhöhe schützt.

Die immer öfter gestellte Frage, ob Impfverweigerern der Versicherungsschutz entzogen werden solle suggeriert, dass Impfgegner sich etwas zuschulden haben kommen lassen, für das sie nun bestraft werden sollen. Sie sollen die hohen Kosten für die Behandlung ihrer möglichen Intensivbehandlung selbst übernehmen.

Impfverweigerung ist aber moralisch kein vorwerfbares Verhalten. Viele haben gute Gründe für Ihre Haltung.

Wenn man die Impflücke weiter schließen möchte, sollte man begleitende Aufklärungsmaßnahmen und Anreize anbieten, um die Einsicht zu vergrößern.

Überzeugen und aufklären statt bestrafen halte ich persönlich für den richtigen Weg im Umgang mit Impfzweiflern oder Impfgegnern .

Und im Umgang miteinander.

Versicherung Obscura, Teil I:

Wertanpassung Gebäude/Eigeheimversicherung

Warum wird meine Eigenheim-/Haushalt-Versicherungsprämie erhöht?

Gerade in diesen Wochen werden wir alle mit dieser Frage konfrontiert. Hintergrund ist die Anpassung der Versicherungssummen für Gebäude an den sog. Baukostenindex (BKI) und für den Inhalt an den Verbraucherpreisindex. Inflationsbedingt wird z.B. die Neuerrichtung von Objekten oder Nachkauf von Einrichtungsgegenständen im Schadenfall jedes Jahr teurer.

Ein Beispiel soll dies klarer machen: Brennt mein Haus ganz oder teilweise ab, sind die Errichtungskosten, also der gleichwertige Neuwertersatz teurer, als bei dessen Erbauung:

Kurz gesagt, um die gleiche Leistung zu erhalten, muss ich durch den höheren Baukostenindex, auch höhere Kosten tragen. Damit das Risiko einer Unterversicherung und damit den Kürzungen der Leistungen im Schadenfall verbunden, vermieden werden, ist eine Valorisierung der Versicherungswerte unbedingt notwendig.

Für bestimmte Versicherungsprodukte gibt es Anpassungen mit einer fixen Dynamik, z.B. 3 % pro Jahr.
Im Eigenheimbereich richtet sich die Anpassung üblicherweise an Baukostenindex und Verbraucherpreisindex. Steigt der Index über eine bestimmte Schwelle (z.B. 2 %) erfolgt eine Erhöhung der Versicherungssummen und Prämienberechnungsgrundlagen im gleichen Ausmaß.

In Versicherungslösungen, die im Schadenfall eine Wiederherstellung in gleicher Art und Güte gewährleisten sollen, ist ein Ausschluss der Wertanpassungs- oder Indexklausel daher auch nicht möglich.

Da der Baukostenindex in Österreich innerhalb der letzten 12 Monate um etwa 13 % gestiegen ist, werden nun die Eigenheim-/Gebäudepolizzen bei vermutlich allen Versicherungsgesellschaften in ähnlicher Höhe indexiert und es kommt zu Preiserhöhungen (aber auch Werterhöhungen) im ungefähr gleichen Ausmaß.

Die Indexzahlen werden von der Statistik Austria zur Verfügung gestellt, Sie können die aktuellen Zahlen des BKI u.a. hier abrufen:

https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/baukostenindex/index.html

Sind Ihre Versicherungssummen der Eigenheim-, Gebäude-,  oder Haushaltversicherung bzw. deren Inhalte und Bedingungen noch aktuell, bzw. entsprechen diese Ihren Wünschen und Bedürfnissen?

Wir finden dies gerne mit einem persönlichen Gespräch mit ihnen heraus.
Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit uns.

Unsere erfahrenen Berater freuen sich auf Sie!

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Zeitreise in den Ruhestand.

(lon) „Ich weiß, dass ich mich schon als Berufseinsteiger um meine Rente kümmern muss. Getan habe ich bisher aber: Nichts. Je länger ich warte, desto größer wird mein Unbehagen. Wie komme ich da raus?“

Wem beim Lesen dieses Satzes kurz der Atem stockt, ist wohl mehr oder weniger in einer ähnlichen Situation, und hat bisher entweder auch „nichts“, oder viel zu wenig für den wohlverdienten Ruhestand vorgesorgt.

Wohlverdient? So, so.

„Ein Leben lang hart gearbeitet, bestens verdient und nun der Schock auf dem Pensionskonto?!?
Unfair. Nicht zu glauben. Eine Frechheit. Ich habe ein echtes Problem.“

So oder ähnlich kann es Vielen gehen, die möglicherweise um das Problem der viel zu kleinen staatlichen Rente wussten, aber trotzdem (bis jetzt und heute) nichts geändert haben.

Wohl dem, der noch Zeit hat hier helfend einzugreifen, um aus der „staatlichen“ doch noch eine „stattliche“ Pension zu machen: Je eher, je weniger Aufwand.

Zeit mal Geld macht eben das Vermögen. Wer privat nichts unternimmt, verschenkt Zeit. Ein Teufelskreis.

Gerade bei Gutverdienenden ist die Differenz zwischen dem Einkommen der aktiven Arbeitszeit und dem Ruhestand am größten. Obwohl man es sich hätte gut und gerne leisten können.

Verbessern auch Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Ruhestand durch eine gut geplante und ertragreiche private Altersvorsorge, wir beraten Sie gerne mit unserer jahrelangen Expertise.
Damit Sie Ihren Lebensabend genießen können. Mit Sicherheit.

Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von medico-aegidi.