Viele Angestellte (und natürlich auch Selbstständige) fragen sich gerade in diesen Zeiten, was Corona für den eigenen Versicherungsschutz – etwa im Fall einer Berufsunfähigkeit – bedeutet. Schließlich hat die neuartige Erkrankung bei vielen Menschen das Bewusstsein für die Bedeutung der eigenen Arbeitskraft deutlich erhöht. Steht und fällt diese doch immer auch mit der eigenen Gesundheit.
Nicht nur aus Gründen der Aktualität, hat die aktuelle Ausgabe der „Finanztest“ (Heft Finanztest 5/2021, Anm. des Autors: das Magazin der „Stiftung Warentest“), das Angebot von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen in Form von
selbstständigen Verträgen (SBU, zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit, eine vertraglich vereinbarte Rente) als auch von
Ergänzungstarifen (BUZ, zahlt bestimmte Leistungen in Verträgen, wie z.B. Altersvorsorge etc. im Fall der BU weiter),
untersucht und bewertet.
Wir finden: Eine gute Übersicht, die viele nützliche Informationen für den Interessenten bietet, und eine erste Marktorientierung möglichmacht.
Weiterhin gibt Sie einen Einblick in die Sinnhaftigkeit dieses Produktes und Basis-Hintergrundwissen über mögliche Stolpersteine bei Beantragung der Polizze und bei der Einreichung im Schadenfall.
So weit, so gut.
Dennoch können diese Informationen nicht darüber hinwegtäuschen, was es im Falle eines Abschlusswunsches im Detail vor, und bei der Beantragung, unbedingt zusätzlich noch zu beachten gilt:
Hier kommt nun wieder der speziell dafür ausgebildete Versicherungsmakler ins Spiel:
Er kennt, nicht nur aus seiner Erfahrung, sondern aus seinen aktuellen Aus- und Weiterbildungen, die unverzichtbaren Antworten auf u.a. nachfolgende Fragen:
- Verzichtet der Tarif auch auf die konkrete Verweisung?
(=> Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.) - Verzicht dann auch bei SchülerInnen, StudentInnen, Auszubildenden, Hausfrauen / -männern?
- Spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungsklauseln für Sonderberufe wie Ärzte, Flugpersonal, oder Exekutive?
- Welche zusätzlichen Anforderungen werden hinsichtlich der Pflicht zur Reorganisation in den Betrieben von Selbstständigen im Falle der BU gestellt?
- Versicherungsschutz auch, wenn die Berufsunfähigkeit als Folge durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verkehrsdelikte verursacht wird?
- etc., pp.
…diese Liste müsste noch durch viele weitere Fragen ergänzt werden und ist keinesfalls taxativ…
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, zeugt von Verantwortungsbewusstsein gegenüber seiner Familie, aber auch gegenüber sich selbst. Sie sichert das Einkommen im Falle einer Berufsunfähigkeit ab.
Einen Spezialisten (wie den unabhängigen Versicherunsmakler) damit zu beauftragen, den individuell passenden Versicherungsschutz auszuarbeiten, und dabei die aktuellen und zukünftigen Lebensumstände zu berücksichtigen, rundet diese Verantwortung ab.
Nicht ist schlimmer, als sich in vermeintlich sicherer Situation zu wägen, und dann im Schadenfall darauf zu kommen, dass man das falsche Produkt vermittelt bekommen (oder selbst gewählt) hat, und/oder nicht die Leistung erhält oder verwehrt bekommt, die man eigentlich erwartet hat.
Unsere Exerten von medico-aegidi beraten Sie auch zum Thema Berufsunfähigkeit gerne.
„Versichert statt versprochen.“ Damit Sie im Schadenfall auch wirklich abgesichert sind.
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